Das Grundgesetz

I. Die Grundrechte

Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Artikel 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Artikel 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

 

Dieser Film erzählt die Geschichte der Entstehung des Grundgesetzes 1949!
Jeder Mensch hat Vorurteile. Und auch über die Deutschen gibt es viele Vorurteile.
Hier sind einige Beispiele:
  • Die Deutschen sind pünktlich und effizient.
  • Deutsche lieben Bier und Fußball.
  • Die Deutschen lieben Regeln und befolgen sie genau.
  • Deutsche sind kalt und unfreundlich.

Ob wir Deutschen wirklich soviel Bier trinken, wage ich zu bezweifeln. Aber wir mögen Fußball – auf jeden Fall viele von uns. Wir sind sicherlich pünktlicher und effizienter als manch anderes Volk. Und wir mögen Regeln und sind sehr darauf bedacht, dass diese eingehalten werden. Sonst reagieren wir mit Kälte und sind sehr unfreundlich.

Ja, ihr habt richtig gelesen: Meistens ist die Eigenschaft „kalt und unfreundlich“ nur das Ergebnis davon, dass jemand eine Regel nicht eingehalten hat. Und meistens ist es die wichtigste deutsche Regel. Ich nenne sie spaßeshalber oft Grundgesetz Artikel 0:

 

Artikel 0

(1) Die Zeit eines Deutschen ist unantastbar.

(2) Um stets pünktlich und effizient zu sein, ist es unbedingt notwendig, dass Absatz (1) immer eingehalten wird.

(3) Ein Verstoß gegen Absatz (1) wird mit Kälte und Unfreundlichkeit bestraft.

 

Ihr glaubt mir nicht?

Beispiel I:

Ihr sprecht die Kassiererin an der Supermarktkasse freundlich an („Hallo, wie geht es?“) und erwartet mehr als ein kurzes „Gut!“. Dann werdet ihr mit bösen Blicken der nachfolgenden Kunden und vermutlich auch der Kassiererin bestraft. Sie ist dafür verantwortlich, dass die Kunden schnellstmöglich bezahlen können. Und während in anderen Ländern schnell mal eine zusätzliche Kasse aufgemacht wird, ist es unter Kollegen im Supermarkt nicht gerne gesehen, wenn jemand seine Arbeit unterbrechen muss, damit eine Kollegin an der Kasse „Schwätzchen halten kann“ (sich unnötig unterhalten).

Beispiel II:

Ihr bummelt (langsam gehen) mit mehreren Leuten gemütlich auf dem Bürgersteig und werdet böse angesehen oder gar angerempelt?

Beispiel III:

Wieder an der Supermarktkasse: Ihr wollt einen kleinen Betrag (unter 10 EUR) mit der Karte bezahlen? Erstens geht dies oft nicht, denn es wird aus verschiedenen Gründen nicht gerne gesehen. Aber wenn es geht, sind mit Sicherheit einige genervt, denn in Deutschland dauert eine Kartenzahlung immer länger als eine Bargeldzahlung.

 

Habt ihr schon ähnliches erlebt? Oder denkt ihr, dass ich Unrecht habe? Schreibt eure Erlebnisse oder Meinung doch in die Kommentare. Ich würde mich sehr freuen!

Bis bald.

 

Grundgesetz Artikel 0