Lebenslauf
Wenn du eine neue Stelle finden willst, brauchst du einen aktuellen Lebenslauf. Hier und heute möchte ich dir zunächst die Bestandteile des Lebenslaufes vorstellen und ein wenig erklären.
Angaben zur Person
Hier werde ich zwischen „muss“-Angaben und „kann“-Angaben unterscheiden. Mit „kann“ meine ich dabei, dass man diese gemäß gesetzlichen Regelungen evtl. nicht machen muss. Trotzdem kann es natürlich sein, dass es einen potentiellen Arbeitgeber stört, wenn diese fehlen. Außerdem weise ich darauf hin: Dies ist meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung (*).
Muss-Angaben, da diese zur Kontaktaufnahme benötigt werden:
- Name – sollte komplett angegeben werden.
- Wohnort – in Deutschland gibt es die so genannte „Meldeanschrift“. Gibt man eine andere Anschrift an, sollte dies kenntlich gemacht werden (z.B. kann man statt „Wohnort“, „Postanschrift“ schreiben).
- Telefon – wenn es eine ausländische Telefonnummer ist, bitte mit Länderkennzahl.
- Handy – wenn es eine ausländische Telefonnummer ist, bitte mit Länderkennzahl.
- email – keine „lustigen“ email-Adressen (roteHexe@ …, großerGeist@…) sondern den eigenen Namen verwenden (MaxMustermann@…, MMustermann@…)
- Bild – hiernach darf heute nicht mehr gefragt werden. Ein GUTES Bewerbungsbild ist aber in Deutschland immer noch sehr hoch angesehen*.
- Geburtsdatum – heute darf niemand mehr auf Grund seines Alters eingestellt oder abgelehnt werden, daher ist dies eine „kann“ Angabe*.
- Geburtsort – heute keine Pflichtangabe mehr*.
- Staatsangehörigkeit – heute keine Pflichtangabe mehr*. ABER bei nicht-deutscher Staatsangehörigkeit und nicht gesichertem Arbeitstitel ist es besser, direkt hierauf hinzuweisen. Ansonsten fühlt sich der Arbeitgeber hintergangen. UND wenn es auf Grund des Names oder Bildes klar ist, dass man eine nicht-deutsche Abstammung hat, kann es besser sein, damit offen umzugehen. Es ist aber sinnvoll auf eine bestehende Arbeitsgenehmigung hinzuweisen.
- Familienstand – heute keine Pflichtangabe mehr*. Insbesondere Angaben wie „geschieden – 2 Kinder“ werfen ungewollte Fragen auf und sollten daher meiner Meinung nach weggelassen werden.
- Eltern / Geschwister – heute nur noch bei sehr jungen Bewerbern gerne gesehen. Der potentielle Arbeitgeber möchte wissen, ob Unterstützung aus dem Elternhaus zu erwarten ist oder wie der Berufswunsch zustande gekommen ist.
- Hobbys – heute nur noch bei sehr jungen Bewerbern gerne gesehen.
Werdegang
Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit diesen
- chronologisch (deutsche Variante) oder
- chronologisch-rückwärts (amerikanische Variante) aufzulisten.
Auch wenn heute die amerikanische Variante oft bevorzugt wird, so ist dies auch vom Bewerber abhängig. Hat der Bewerber z.B. eine sehr gute Ausbildung und erste Berufserfahrung, aber in den letzten 3 Jahren nur Aushilfsjobs gemacht, so wäre hier die klassische deutsche Variante besser.
Zum Werdegang gehören:
- Schulbildung
- Ausbildung
- Berufserfahrung
- Weiterbildung.
Grundsätzlich wird in diesem Bereich stets das Anfangs- und Enddatum einer Tätigkeit angegeben. Üblich ist die Angabe im Format Monat/Jahr.
Weitere Kenntnisse und Fähigkeiten
Typische Beispiele hierfür sind
- Sprachkenntnisse
- EDV-Kenntnisse
- Führerschein(e)
- …
Dieser Abschnitt überschneidet sich teilweise mit dem Bereich „Weiterbildung“ des Werdeganges. Sie können frei entscheiden, wo sie Qualifikationen angeben, aber bitte keine Wiederholungen. Es bietet sich an langfristige Schulungen (ab 6 Monaten) im Bereich Weiterbildung anzugeben.
herzlich willkommen
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und Exzellenz
Danke und viel Spaß auf magicGerman!